Keine Datenspeicherung Tarife A/B/C/H DE / AT / FR / IT
🇨🇭 Tarifstand 2026
🌍 Grenzgänger Schweiz 2026

Grenzgänger-Nettolohn — Quellensteuer einfach berechnet.

Berechne deinen Nettolohn als Grenzgänger mit Schweizer AHV, NBUV, BVG und Quellensteuer (Tarif A/B/C/H) — für Wohnland Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien.

Grenzgänger-LohnrechnerAHV · NBUV · BVG · Quellensteuer (Tarif A/B/C/H) · 2026
● Quellensteuer 2026
CHF
⚠️ Quellensteuer wird direkt vom Arbeitgeber abgezogen. Grenzgänger ohne C-Ausweis (Niederlassungsbewilligung) unterliegen der Quellenbesteuerung — keine separate Steuererklärung. Die Sätze hier sind Näherungswerte; der genaue Tarif hängt von Kanton, Einkommen und Familiensituation ab. Wichtig für deutsche Tagespendler: Mit Ansässigkeitsbescheinigung (Gre-1) gilt nach DBA CH-DE Art. 15a ein Quellensteuer-Deckel von 4,5 % — diesen Fall wählst du oben als Grenzgänger-Status — beachte: Deutschland besteuert das Einkommen dann voll nach und rechnet die 4,5 % an.
Nettolohn / Monat
Jährlich: —
Quellensteuer / Monat
Tarif —
AHV+SV / Monat
Abzugsquote

Trag deinen Bruttolohn ein.

Sozialversicherungen (CH)
AHV/IV/EO (5,30 %)
ALV (1,10 %)
NBUV (~1,30 %)
BVG (~7,0 % Standard)
SV gesamt
Quellensteuer
Quellensteuer Tarif A
= Nettolohn / Monat
🇩🇪 Deutschland als Wohnland Tagespendler mit Ansässigkeitsbescheinigung (Gre-1): CH behält max. 4,5 % Quellensteuer, Deutschland besteuert voll und rechnet die 4,5 % an. Dieser Rechner zeigt die ordentliche Quellensteuer (z. B. Wochenaufenthalter) — nicht den 4,5-%-Deckel.

📋 Berechnungsgrundlage

Sozialversicherungen wie Schweizer Angestellte: AHV/IV/EO 5,30 %, ALV 1,10 %, NBUV ~1,30 %, BVG Standard ~7 %. Quellensteuer nach vereinfachten Tarifsätzen (Näherung): A ~8 %, B ~12 %, C ~18 %, H ~10 % des Bruttolohns. Massgebend sind die offiziellen Quellensteuer-Tabellen der jeweiligen Kantone. Alle Angaben ohne Gewähr.

BSV/AHV 2026 QST: vereinfachte Näherung DBA CH-DE/AT/FR/IT Kein Ersatz für Steuerberatung
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Lokal
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4 Länder
DE / AT / FR / IT
📋
Tarif A–H
Alle QST-Tarife
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Näherung
Beratung empfohlen

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Häufige Fragen

Grenzgänger & Quellensteuer Schweiz

Was ist die Quellensteuer?+
Grenzgänger ohne Schweizer Wohnsitz (ohne C-Ausweis) unterliegen der Quellenbesteuerung. Die Quellensteuer wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und ans kantonale Steueramt überwiesen. Der Grenzgänger muss keine Steuererklärung einreichen — die Quellensteuer ist in der Regel abgeltend.
Was bedeuten die Tarife A, B, C, H?+
Tarif A: Alleinstehende ohne Kinder. Tarif B: Verheiratete mit Alleinverdienst (Partner nicht oder nur wenig erwerbstätig). Tarif C: Doppelverdiener-Ehepaare — beide verdienen, daher höherer Steuersatz. Tarif H: Alleinerziehende. Die genaue Zuordnung teilt dir dein Arbeitgeber bzw. das kantonale Steueramt mit.
Zahle ich als Grenzgänger die gleiche AHV wie Schweizer?+
Ja. Wer in der Schweiz arbeitet, ist grundsätzlich dem Schweizer Sozialversicherungssystem unterstellt — unabhängig vom Wohnsitz. AHV (5,30 %), ALV (1,10 %), NBUV und BVG werden identisch abgezogen wie bei Schweizer Angestellten.
Was ändert sich nach dem C-Ausweis?+
Mit dem C-Ausweis (Niederlassungsbewilligung, nach ca. 5 Jahren ununterbrochener Aufenthaltsbewilligung) wirst du nicht mehr quellenbesteuert, sondern ordentlich veranlagt — wie ein Schweizer Resident. Du machst dann eine Steuererklärung und kannst Abzüge geltend machen. Das ist oft, aber nicht immer, günstiger.
Muss ich als DE-Grenzgänger auch in Deutschland Steuern zahlen?+
Ja. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) CH-DE Art. 15a hat Deutschland das Besteuerungsrecht für Tagespendler: Die Schweiz behält maximal 4,5 % Quellensteuer ein (mit Ansässigkeitsbescheinigung Gre-1), Deutschland besteuert voll und rechnet die 4,5 % an. Wochenaufenthalter ohne Gre-1 zahlen dagegen die ordentliche Schweizer Quellensteuer. Welcher Fall zutrifft, entscheidet über die Gesamtbelastung — kläre das mit dem Finanzamt oder einem Grenzgänger-Berater.