Wie viel AHV zahlen Selbstständige?+
Selbstständigerwerbende tragen 2026 den vollen AHV/IV/EO-Beitrag selbst. Der Satz ist gestaffelt: Unter CHF 10'100 Jahreseinkommen gilt 5,371 %, von CHF 10'100–15'300 gilt 7,429 %, von CHF 15'300–20'500 gilt 8,431 %, von CHF 20'500–30'500 gilt 9,433 % und ab CHF 30'500 gilt der Maximalsatz von 10,00 %.
Was ist die FAK?+
Die Familienausgleichskasse (FAK) finanziert Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen). Selbstständige sind grundsätzlich beitragspflichtig und zahlen ca. 1,5–2,5 % des Einkommens, je nach Kanton und FAK-Organisation.
Kann ich als Freelancer BVG abschliessen?+
Ja — freiwillig. Selbstständige können sich der Pensionskasse ihres Berufsverbandes oder einer anderen anerkannten Einrichtung anschliessen. Der Vorteil: BVG-Beiträge sind steuerlich voll abzugsfähig. Der Rechner berücksichtigt BVG als Abzug vom steuerbaren Einkommen.
Zahle ich als Freelancer Kirchensteuer?+
Kirchensteuer wird in der Schweiz kantonal erhoben und gilt für Mitglieder einer anerkannten Religionsgemeinschaft. Als Selbstständige/r zahlst du sie wie alle anderen Steuerpflichtigen, sofern du Mitglied bist — als Prozentsatz der Kantonssteuer.